(1) Es gelten unsere veröffentlichten Öffnungszeiten
(2) Einlass gibt es nur für Gäste ab 18 Jahren und nur, wenn man sich ausweisen kann. Als gültiges Ausweisdokument wenden wir die Anforderungen des PAuswG an. Demnach gelten
- deutscher Personalausweis, inkl. AusweisApp2
- Reisepass
- die nationalen ID-Karten der EU-Mitgliedsstaaten, die dem Personalausweis gleichrangig sind
Nicht akzeptiert werden Krankenkassenkarten, Führerschein, Angelausweise oder Ähnliches.
Gültiges Ausweisdokument bedeutet auch, dass das Dokument nicht abgelaufen sein soll.
(3) Einlass-Schluss ist spätestens 01:00 Uhr, wenn’s vorher schon rappelvoll ist, schließen wir auch schon eher. Gefeiert wird, solange die Stimmung kocht, spätestens 4:00 Uhr geht’s aber nach Hause.